Mit dem Bildungsurlaub gestehen die (Bundes-)Länder dem Arbeitnehmer Möglichkeiten zur persönlichen Reifung zu. Damit sind Sie (nach der Probezeit, mind. 6 Monate beschäftigt) im Anspruch auf 5 Tage Weiterbildungsfreistellung unter Fortzahlung Ihrer Entgelte. Sie erhalten dann die Bezüge eines (oder mehrerer) Feiertage.
Dies gilt, wenn Sie fünf Tage in der Woche auf Arbeit sind. Bei weniger Arbeitstagen verringert sich auch der jährliche Anspruch entsprechend.
Sie können selbst (unter Absprache mit Ihrem Arbeitgeber) eine zehntägige Weiterbildung besuchen, indem Sie die Ansprüche aus laufendem und vorangegangen Kalenderjahr zusammen legen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Ihnen auf Anfrage eine Bestätigung Ihres Anspruchs schriftlich zu bestätigen.
Nähere Informationen im nur vierseitigen Gesetz: Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (PDF)
Sie finden auf dem Wikipedia-Artikel Bildungsurlaub weitere Links zu den jeweils geltenden Ländergesetzen.