Niedersachsen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständigen Unternehmen und sichert Arbeitsplätze, indem es durch finanzielle Anreize die Infrastruktur von Weiterbildungen verbessert. Mit „IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen“ leistet das Land einen Beitrag, um den Strukturwandel zu bewältigen, so dass Unternehmen leichter neue Geschäftsfelder und Technologien erschließen sowie internationale Geschäfte tätigen können.
Grundsätzlich haben alle Unternehmen Anspruch auf eine Förderung mit IWiN, die sich mit starken Veränderungen der Wettbewerbssituation auf dem Markt konfrontiert sehen, zum Beispiel mit neuen Kundenwünschen und neuen Technologien. Um auf die aktuellen Bedürfnisse reagieren zu können, benötigen die Unternehmen häufig Mitarbeiter mit entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten. Mit IWiN lassen sich gezielt und passgenau Weiterbildungen von Beschäftigten fördern, um entstandene und vorhandene Lücken in den Qualifikationen zu schließen und so Arbeitsplätze zu sichern. Dazu gehören nicht nur Spezialwissen im Beruf, sondern auch Methodenkenntnisse (z.B. Moderation und Präsentation) sowie die Stärkung von Sozialkompetenzen und Kommunikation. Wichtig ist, dass die Aus- und Weiterbildung in Niedersachsen stattfindet - konkret für IQI an den Instituten in Hannover und Leer - und deren Gesamtdauer mindestens 30 Zeitstunden beträgt.
Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben alle Einzel- und Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Betriebe mit Sitz in Niedersachsen, sofern sie nicht in irgendeiner Art und Weise der öffentlichen Verwaltung angehören. Unabhängig von der Rechtsform dürfen die Unternehmen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und der Jahresumsatz darf nicht größer sein als 50 Mio. € bzw. die Jahresbilanzsumme darf maximal 43 Mio. € betragen. Zudem müssen die Unternehmen wirtschaftlich eigenständig sein. Das heißt, es dürfen nicht mehr als 25% des Kapitals oder des Stimmenanteils im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen sein, die nicht die oben genannten Kriterien erfüllen.
Die Höhe des Zuschusses für die Fortbildung eines Mitarbeiters hängt zunächst von der Freistellungshöhe ab. Grundsätzlich fördert das Land Niedersachsen mit Hilfe von IWiN bis zu 90% der Weiterbildungskosten, wobei eine Unterrichtsstunde pro Teilnehmer nicht mehr als 20€ betragen darf. Die restlichen Kosten für den Lehrgang und die Freistellung des Beschäftigten übernimmt der Arbeitgeber.
Darüber hinaus hängen die Dauer von IWiN und die Höhe der Förderung davon ab, in welchem Teil Niedersachsens Ihr Unternehmen ansässig ist, entweder im RWB- oder im Konvergenzgebiet (Verlinkung Gebietskarte zu „RWB oder im Konvergenzgebiet“). Während die Förderung im RWB- Gebiet bereits zum 31.12.2014 ausläuft (Weiterbildungen müssen bis zum 30.09.2014 abgeschlossen sein), endet die finanzielle Unterstützung im Konvergenzgebiet erst am 30.06.2015.
Weitere Informationen zum Thema Förderung einer Aus- und Weiterbildung mit Hilfe von IWiN finden Sie hier:
Offizielle Webseite IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
http://www.iwin-niedersachsen.de
Regionale Anlaufstellen
http://www.iwin-niedersachsen.de/index.php/regionale-anlaufstellen
Antragsformulare
http://www.iwin-niedersachsen.de/index.php/downloads
Haben Sie Fragen zum Thema? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!